Spielwaren-Zertifizierung | Richtlinie 2009/48/EG

Die CE-Kennzeichnung für Spielzeuge gewährleistet die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Die Richtlinie 2009/48/EG definiert alle Verpflichtungen, die von den Produkten zu erfüllen sind. Diese gelten übrigens über die gesamte Lebensdauer eines Produkts.

Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung darf nicht in Verkehr gebracht werden.


 

Zertifizierungsphasen

Schritt 1: Anfangs-Bewertung

Prüfung der technischen Unterlagen mit den Ergebnissen der durchgeführten Analysen und Prüfungen auf Konformität mit der Norm.

Schritt 2: Labor und Vor-Ort-Test

Durchführung von Tests im Labor unter Bezugnahme auf die geltenden Normen.

Überprüfung der Übereinstimmung des Spielzeugs mit der technischen Dokumentation und den Produktionskriterien.

Inspektionsbericht zu den Labor- und Vor-Ort-Tests

Schritt 3: Zertifizierung

Unabhängige Prüfung und Ausstellung der EG-Baumusterprüfbescheinigung.


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