Spielwaren-Zertifizierung | Richtlinie 2009/48/EG

Um die CE-Kennzeichnung an einem Spielzeug anbringen zu können und damit die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, definiert die Richtlinie 2009/48/EG die Verpflichtungen, die in allen Phasen der Lebensdauer des Produkts für Hersteller, Vertreter und Endverbraucher zu erfüllen sind.

Mit der Anbringung dieser Kennzeichnung am Spielzeug bescheinigt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter unter seiner Verantwortung, dass das Spielzeug gemäß den grundlegenden Anforderungen in AnhangII der Richtlinie hergestellt wurde.

Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung darf nicht in Verkehr gebracht werden.


Zertifizierungsphasen

Schritt 1: Anfangs-Bewertung

Prüfung der technischen Unterlagen mit den Ergebnissen der Berechnungen der durchgeführten Analysen und der durchgeführten Prüfungen, um die Einhaltung der Anforderungen der geltenden Normen zu verifizieren.

Schritt 2: Labor & Vor-Ort-Test

Durchführung von instrumentellen Tests im Labor unter Bezugnahme auf die geltenden Normen.

Überprüfung der Übereinstimmung des Spielzeugs mit der technischen Dokumentation und der Produktionsstätte vor Ort.

Am Ende der Aktivitäten wird erwartet, dass der Inspektionsbericht erstellt wird.

Schrit 3: Zertifizierung 

Unabhängige Prüfung und Ausstellung der EG-Baumusterprüfbescheinigung.


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