Europäische Richtlinien

Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie im EWR (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) verkauft werden können. Dieses Zeichen bescheinigt, dass das Produkt bewertet wurde und den Anforderungen der EU an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz entspricht.

Auf der Grundlage der CE-Kennzeichnung beinhalten die Einzelrichtlinien, die Verordnung 765/2008 und der Beschluss 768/2008, die Tätigkeiten aller Beteiligten: Hersteller, benannte Stellen, Akkreditierungsstellen und nationale Behörden, die für die Marktüberwachung zuständig sind.

Neufassung des Blauen Leitfadens (April 2016)

Die neue aktualisierte Version des Blue Guide wurde in englischer Sprache veröffentlicht.– “Guide to the implementation of directives based on the New Approach and the Global Approach”.

Er zum Ziel, das Verständnis der Gemeinschaftsvorschriften für die CE-Kennzeichnung von Produkten und deren anschließendes Inverkehrbringen zu erleichtern und so den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher und der Umwelt zu fördern.

Die aktuell gültige Version vom April 2016 wurde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und Interessengruppen erstellt.

 

MASCHINEN | 2006/42/CE

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ATEX | 2014/34/UE

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Gasgeräte | EU-Verordnung 2016/426

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BAUPRODUKTE

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Spielzeug | 2009/48/EG

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Medizinprodukten | 93/42/EG

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PSA | 2016/425 EU 

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