Gasgeräte | EU-Verordnung 2016/426

Die EU-Verordnung 2016/426 schreibt die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Geräte zum Kochen, Heizen, Warmwasserbereitung, Kühlung, Beleuchtung und Waschen vor, die gasförmige Brennstoffe verbrennen und bei deren Verwendung eine normale Wassertemperatur von höchstens 105 ° erreicht wird. Die Richtlinie gilt auch für Gebläsebrenner und Wärmetauscher, die mit solchen Brennern ausgestattet werden sollen. Schließlich umfasst die Richtlinie auch Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Unterbaugruppen, die für das eigenständige Inverkehrbringen bestimmt sind.

Insbesondere müssen Geräte und Vorrichtungen, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2016/426 fallen, vor dem Inverkehrbringen in Europa folgende Anforderungen erfüllen:

  • den Nachweis erbringen, dass die in der Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten werden;
  • nachweisen, dass sie von einer benannten Stelle kontrolliert werden, die ihre Konformität bescheinigt und ihre Produktion überwacht, die mit der CE-Kennzeichnung und der Kennummer der benannten Stelle versehen ist.

Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, die Anforderungen der Richtlinien durch Kontaktaufnahme mit einer benannten Stelle nachzuweisen, sowohl für die Baumusterprüfung als auch für die Produktionskontrolle gemäß den angegebenen und gewählten Modulen.


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