ARBEITSPLATZINSPEKTIONEN | D.Lgs. 81/08

Jeder Arbeitnehmer darf erwarten, dass er von seinem Dienstherrn einen Arbeitsplatz mit Arbeitsgeräten zur Verfügung gestellt bekommt, die sicher sind. Das ist gesetzlich auch so festgelegt.

Tests, Inspektionen und andere Kontrollmaßnahmen sind daher notwendig, um die Sicherheit dieser Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Anlagen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die von unserer Gruppe in enger Zusammenarbeit mit qualifiziertenFachleuten im Rahmen der regelmäßigen gesetzlichen oder freiwilligen Kontrollen angebotenen Dienstleistungen sind:

  • Überprüfungen von Maschinen und Anlagen unter Bezugnahme auf Art. 70 der Gesetzesverordnung 81/08;
  • Überprüfung von elektrischen Erdungsanlagen unter Bezugnahme auf die Präsidialverordnung 462/01;
  • Thermografische Inspektionen von elektrischen Anlagen unter Bezugnahme auf Art. 80 der Gesetzesverordnung 81/2008;
  • Kontrollen von Aufzügen unter Bezugnahme auf das Präsidialdekret 162/99;
  • Überprüfungen von Arbeitsgeräten (Hebezeuge und Personen, Druckgeräte) unter Bezugnahme auf Art. 71 der Gesetzesverordnung 81/08.

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