CE-Kennzeichnung für Stahl- oder Aluminiumbauteile | EN 1090-1

Die EU-Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Branche.

Diese Richtlinie regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung von Bauprodukten und legt Folgendes fest:

  • Beschreibung der Leistung solcher Produkte in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale und zur Verwendung der CE-Kennzeichnung auf den betreffenden Produkten;
     
  • Die Verpflichtung des Herstellers, eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) auszuarbeiten, die jedes Produkt im Rahmen der Verordnung begleitet;
     
  • 5 Gradmesser zur Beurteilung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: 1+, 1, 2+, 3 und 4;

Das anzuwendende System ist in den technischen Normen je nach Produktart, Komplexität und Verwendungszweck angegeben, z. B. Brandreaktion, Tragwerke für zivile Gebäude usw.

Dank der Zertifizierung durch InterCert – Group of MTIC – weisen Unternehmen nach, dass sie den Verpflichtungen der Richtlinie nachkommen und erhöhen ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Interessengruppen.

 


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